„Der Pechstein des Anstoßes“ reloaded

Vor fünf Jahren schrieb ich in meinem Kommentar zum Fall Claudia Pechstein

„Nach dem CAS-Urteil gegen die deutsche Eisschnellläuferin Claudia Pechstein vom November scheinen für die Anti-Doping-Krieger einfachere Zeiten anzubrechen. Denn mit der Positivliste müssen sie jetzt nicht mehr argumentieren. Pechstein wurde mit einer Sperre belegt, obwohl ihr kein Doping nachgewiesen werden konnte. In der sogenannten „indirekten Beweisführung“ wurde argumentiert, die Blutwerte der Olympiasiegerin seien „unnatürlich“ und nur mit Doping zu erklären. Spannend dürfte es werden, wenn einmal genauer hinterfragt wird, was im Zeitalter des modernen Leistungssports, der „von Natur aus“ mit Natur wenig am Hut hat, unter „unnatürlich“ zu verstehen ist.“

Heute nun hat eine vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) beauftragte medizinische Kommission den 2009 vom Internationalen Eisschnelllauf-Verband (ISU) festgestellten „indirekten Beweis“ für Blut-Doping bei Pechstein für nicht haltbar erklärt.

Spannend könnte es werden, wenn man nun noch die Zusammenhänge zwischen der Vorverurteilungskultur im Dopingkampf und den zahlreichen Unstimmigkeiten und Lücken bei der Definition des „Dopingbegriffs“ thematisiert. Möglicherweise geschieht dies, wenn den Gerichten dämmert, das „Sportgerichtsbarkeit“ mit den Grundsätzen des Rechtsstaats des Öfteren wenig gemein hat. Mehr dazu in meinem Artikeldossier „Sport, Doping &Ethik“