Zum Nicht-Verbot der NPD: Tote kann man nicht hinrichten

16-03-04 NPD-Verbotsverfahren

Am 4. März 2016 schrieb ich in meinem Artikel „NPD-Verbotsverfahren: Mit Granaten auf tote Würmer schießen„:

„Viele mögen in Bezug auf die gegenwärtige Schwäche der NPD darauf hinweisen, dass man im Umgang mit dem Rechtsextremismus eben den Anfängen wehren müsse. Aber genau in dieser Hinsicht kann dieses Prinzip in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht angewandt werden. Eher gilt es in die entgegengesetzte Richtung, und zwar gegen eine zu weit reichende Macht des Staates: Solange nicht die staatsgefährdende Wirklichkeit einer Organisation zweifelsfrei belegt ist, muss, was den staatlichen Hang zur Verbotspolitik betrifft, den Anfängen gewehrt und das Recht auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit verteidigt werden!“