Das „Recht auf Vergessenwerden“ ist in Wirklichkeit ein „Erinnerungsverbot“.
Mein Kommentar dazu ist heute bei Welt Online und heute wortgleich unter dem Titel „Vergiss mein nicht“auch in der gedruckten Ausdgabe der „Welt“ erschienen.
Das „Recht auf Vergessenwerden“ ist in Wirklichkeit ein „Erinnerungsverbot“.
Mein Kommentar dazu ist heute bei Welt Online und heute wortgleich unter dem Titel „Vergiss mein nicht“auch in der gedruckten Ausdgabe der „Welt“ erschienen.