„Klar bin ich für das Recht auf Meinungsfreiheit, es sei denn …“ und dann kommt zumeist eine lange Liste von Personen und Inhalten, für die dieses Recht gerade nicht gelten soll. Über zwei aktuelle Fälle sprechen Zeitgeisterjäger Matthias Heitmann und Antenne-Frankfurt-Moderator Tim Lauth in der aktuellen Ausgabe der Radio-Kolumne „Der WochenWahnsinn“ – und sie kommen zu folgendem Schluss: Die Meinungsfreiheit interessiert sich weder für die Meinungen, noch für denjenigen, der sie vertritt. Sie behandelt alle Inhalte und alle Personen gleich. Und das ist auch gut so, denn nur so kann sie verteidigt werden.
28.07.17: Meinungsfreiheit! Auch für Antisemiten und Oberbürgermeister!