Nicht mehr alle Aschenbecher im Schrank!

„Das Rauchen zu Hause kann nicht verboten werden.“ Pünktlich zum Weltnichtrauchertag am 31. Mai formulierte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, in dem gleichnamigen Interview mit der Welt diesen lapidaren Satz.

Gut so, mag man als Leser, der die noch verbliebenen Reste seiner Privatsphäre zu schätzen weiß, meinen. Schließlich ist die Dame ja auch Mitglied der FDP, möchte man hinzufügen. Aber: „Auch liberale Politik kommt nicht ohne Verbote aus“, fügt Dyckmans hinzu, und schon erhält der eingangs zitierte, zunächst neutral erscheinende Aussagesatz eine Note des Bedauerns. Ganz offensichtlich hat die Dame recherchiert (oder recherchieren lassen): „Das [Rauchverbot in der eigenen Wohnung] ist weder mit dem Grundgesetz vereinbar, noch können wir es kontrollieren.“

Es ist interessant zu beobachten, wie die Dame die Inhalte des Grundgesetzes faktisch mit Füßen tritt, dies aber sprachlich in eine Grundgesetzverteidigung gießt. Freiheitsrechte, so scheint es, werden nur deswegen geachtet, weil deren Abschaffung so schwierig ist, und nicht, weil sie eine inhärente Berechtigung haben.
Erschienen in: NovoArgumente Nr. 107 (7-8 2010)