Politisch korrektes Kfz-Kennzeichen-Bingo

Wir haben Facebook, wir haben Youtube, wir können alle ständig und immerzu alles Mögliche in alle Welt senden, wir können unsere Autos mit allen möglichen Aufklebern zupflastern – und die Zulassungsbehörden fürchten sich davor, dass wir unsere Kfz-Kennzeichen als Message Board benutzen? HERRlich!

Matthias Moetsch, Redakteur bei der Zeitschrift „Auto Bild“, widmete sich in der letzten Woche einem Thema, das nicht nur den wirklich irrwitzig-ängstlichen Umgang mit „Andersdenkenden“ in Deutschland anschaulich macht, sondern gleichzeitig auch vorführt, wie sehr unsere Obrigkeit meint, uns in all unseren Äußerungen regulieren zu müssen. In seiner Kolumne „Das letzte Wort“ beschäftigte sich Moetsch unter dem Titel „Kennzeichen D“ mit der politisch korrekten Regulierung von Kfz-Kennzeichen. Er schilderte hier, dass die Zulassungsbehörde in Düsseldorf dem Personaldienstleister DIS die Buchstabenkombination D-IS verweigert habe. Die Tatsache, dass dessen Fuhrparkautos seit Jahren derart gekennzeichnet herumführen, habe die Bedenken gegen das Kürzel der Terrormiliz nicht ausräumen können. Schließlich seien Nazi-Kombinationen wie SS, HJ oder das L in Dithmarschen mit seiner Kreisstadt Heide (HEI) auch tabu.

Es ist schon wirklich grotesk: Wir haben Facebook, wir haben Youtube, wir können alle ständig und immerzu alles Mögliche in alle Welt senden, wir können unsere Autos mit allen möglichen Aufklebern zupflastern – und die Zulassungsbehörden fürchten sich davor, dass wir unsere Kfz-Kennzeichen als Message Board benutzen. Welch perverse Fantasien stecken hinter solchen Regulierungen?  „Bei all dem Irrsinn in der Welt“ fragt sich Moetsch: „Was sind die nächsten anstößigen Kürzel, die das Böse verherrlichen? Vielleicht WB, weil es auf einen machtgeilen Propagandisten im Osten hindeutet? Oder RE, das einem Antidemokraten am Bosporus huldigt?“

Wir haben ein paar weitere Vorschläge gemacht, was künftig ebenfalls aufgrund aufreizender Anstößigkeit nicht gehen sollte (wenn es nicht ohnehin bereits verboten ist):

A-FD (Landkreis Augsburg)
AN-GI (Landkreis Ansbach)
AU-TO (Erzgebirgskreis)
BA-RT (Landkreis Bamberg)
BI-ER (Stadt Bielefeld)
BÖ-SE (Landkreis Börde)
BRA-UN (Landkreis Wesermarsch)
C-DU (Stadt Chemnitz)
F-CB (Stadt Frankfurt)
FI-CK (Landkreis Elbe-Elster)
FR-EI (Stadt Freiburg i. Breisgau)
FÜ-RA (Stadt Fürth)
GA-Y (Altmarkkreis Salzwedel)
GE-NE (Stadt Gelsenkirchen)
H-SV (Stadt Hannover)
HE-TE (Landkreis Helmstedt)
J-UD (Stadt Jena)
KÖ-LN (Stadt Köln)
LM-AA (Landkreis Limburg-Weilburg)
MA-NN (Stadt Mannheim – oder wie könnte man diesen Städtenamen umgendern?
MIL-IZ (Landkreis Miltenberg)
NE-GA (Rhein-Kreis Neuss)
OS-SI (Landkreis Osnabrück)
PA-CK (Passau)
SE-XY (Kreis Segeberg)
TÜ-RK (Landkreis Tübingen)
V-FB (Vogtlandkreis)
WUR-ST (Landkreis Leipzig / Wurzen)
ZI-GI (Landkreis Görlitz)

 

Dieser Artikel ist am 04.05.2016 in der BFT Bürgerzeitung erschienen.