Diskriminierungsverbot = Entscheidungsverbot?

Frei entscheiden, wem man sein Haus vermietet? Im Zweifel ist das verboten!


Ein Mann, der seine Villa regelmäßig an Hochzeitspaare vermietet, verweigerte einem homosexuellen Paar den Abschluss eines solchen Mietvertrages – und muss nun eine Entschädigung von 1700 Euro zahlen. Das urteilte das Kölner Landgericht im November letzten Jahres. Wie in zahlreichen Medien berichtet wurde, hatte der Vermieter den Vertragsabschluss verweigert, nachdem er von der Homosexualität des Paares erfahren hatte.

Das Paar reichte Klage ein und bekam Recht. Wie eine Sprecherin des Gerichts mitteilte, sei die Weigerung des Villenbesitzers „eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität“ und verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Der Vermieter hatte die Weigerung damit begründet, dass sich seine hochbetagte Mutter, der die Villa gehört und die sie auch bewohnt, „sich mit den neuen Gegebenheiten [der allgemeinen Akzeptanz homosexueller Hochzeitspaare, M.H.] noch nicht so recht anfreunden“ könne.

Man mag durchaus den Kopf schütteln ob der Motive dieses Herren, einem Hochzeitspaar aufgrund dessen sexueller Neigung die Villa seiner Mutter nicht zu vermieten. Ihn aber wegen Diskriminierung zur Zahlung einer Entschädigung zu verurteilen, ist, auch wenn es durch das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ gedeckt ist, das eigentlich Perverse.

Das Recht auf Entscheidungsfreiheit zu verteidigen, schließt immer auch die Möglichkeit ein, dass dieses Recht zu Entscheidungen genutzt wird, die man selbst nicht fällen würde und die man ablehnt. Aber genau das ist der Kern individueller Freiheit, denn diese bietet genau die Möglichkeit, andere, eigene und auch falsche Entscheidungen zu treffen. Und dieses Recht sollte eigentlich einen höheren Wert haben als die Entscheidung selbst.

Das Argument, Diskriminierungen müssten verhindert werden, ist in letzter Konsequenz ein elegantes Totschlagargument gegen die Entscheidungsfreiheit. Bestimmte Gründe für solche Entscheidungen  für „illegal“ zu erklären, kommt der Einführung des Tatbestandes des „Gedankenverbrechens“ gleich. Zugleich wird hierdurch das Recht auf eigene Entscheidungen unter Vorbehalt gestellt. In dem man Menschen verbietet, sich gegen jemanden oder etwas zu entscheiden, wird die Freiheit, überhaupt Entscheidungen zu treffen, zerstört und diese Zerstörung als Fortschritt verkleidet. George Orwell lässt grüßen.

 

Der Artikel ist zuerst am 31.03.16 in der BFT Bürgerzeitung erschienen.