„Das Tragen eines Gesichtsschleiers ist kein religiöser Akt“

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Wenn die Vollverschleierung tatsächlich kein islamisches Symbol ist, braucht die Gesellschaft auch nicht auf dieser Ebene auf den Niqab reagieren.

Es sind Aussagen wie diese, mit denen Scheikh Khaled Omran Aufmerksamkeit weckt. Er ist Generalsekretär des an der Kairoer Azhar-Universität, der wichtigsten sunnitisch-islamischen Lehreinrichtung, ansässigen Fatwa-Rates. Die Rechtsgutachten dieses Rates gelten als für Sunniten allgemeingültig. Scheikh Omran bezieht eindeutig Stellung, was die Gesichtsverschleierung anbetrifft. In einem ARD-Interview mit Björn Blaschke und Susanne El Khafif fand er klare Worte.

Zur religiösen Bedeutung des Gesichtsvollschleiers lässt Scheikh Omran keinen Zweifel gelten: „Weder der Koran noch die Sunna schreiben ihn vor oder verpflichten die muslimische Frau dazu, ihn zu tragen. Deshalb sagen wir: Der Niqab ist eine Tradition, die Gewohnheitsrecht wurde, und die dem Brauchtum mancher Länder entstammt, aber von der nichts in den Grundlagen des islamischen Rechtes, in der Scharia, steht. Nur in einem besonderen Fall waren Frauen zum Tragen eines Gesichtsschleier verpflichtet: Die Frauen des Propheten mussten ihn anlegen. Aber nicht die muslimischen Frauen im Allgemeinen.“

Der Koran, so fährt er fort, schreibe lediglich drei Dinge vor: „Ein Kleidungsstück darf nicht körperbetont, nicht enthüllend und nicht eng anliegend sein. Dazu kommt jedoch, dass die Kleidung die Hände und das Gesicht nicht bedecken darf.“ Lediglich in einigen Landstrichen, wie zum Beispiel in der Wüste, sei sowohl Männern als auch Frauen die Gesichtsverschleierung unter bestimmten Bedingungen erlaubt – als Schutz, etwa in einem Sandsturm.

An der Azhar-Universität sei es weiblichen Lehrkräften verboten, einen Gesichtsschleier zu tragen. Zu Recht, findet Scheikh Omran: „Wenn die weibliche Lehrkraft vor den Studenten steht, um ihnen den Lehrstoff zu vermitteln, gehören Gestik und Mimik als Mittel der Kommunikation mit den Studenten dazu. Außerdem ist die erste Grundlage der zwischenmenschlichen Kommunikation grundsätzlich die Mimik. Und ich kann Ihre Mimik nur verstehen, wenn ich Ihr Gesicht sehe.“

Für Studentinnen gelte dieses Verschleierungsverbot jedoch nicht, wie Scheikh Omran ausführt: „In den sehr verschlossenen und konservativen Gesellschaften, abgesehen von den Gesellschaften, die unter dem IS leben müssen, haben sich die Frauen daran gewöhnt, Vollverschleierung anzulegen. Machen sie es nicht, schaden sie sich. Da kann die Azhar-Universität der Frau nicht sagen: ‚Mach Dein Gesicht frei!‘ Sonst wäre die Azhar-Universität für ihr Leid verantwortlich. Wir haben uns bei der Frage der Bekleidung vorgenommen, die Menschen niemals zu etwas zu zwingen. Dieses Prinzip gibt es in der ägyptischen Gesetzgebung seit langer Zeit.“

Was bedeutet diese liberale Auffassung für die deutsche Schleier-Diskussion? Nimmt man die Argumente von Scheikh Omran ernst, könnte dies zu einer Beruhigung der Auseinandersetzung beitragen. Wenn die Vollverschleierung tatsächlich kein islamisches Symbol darstellt, braucht die Gesellschaft auch nicht auf dieser Ebene auf den Niqab reagieren. Der Niqab ist weder Ausdruck der religiösen Unterdrückung der Frau noch Symbol eines islamischen Fundamentalismus, sondern schlicht und ergreifend ein aus verschlossenen und konservativen Gesellschaften stammendes Kleidungsstück. Vor diesem Hintergrund erhält plötzlich auch der „Burkini“ eine neue Bedeutung: Er ist kein Versuch der textilen Islamisierung der europäischen Öffentlichkeit, sondern Ausdruck einer langsamen Öffnung konservativen Denkens.

Wir täten gut daran, in dieser Art und Weise der religiösen Überfrachtung von Kleidungsstücken den Rücken zuzukehren und uns den wirklich entscheidenden Fragen des Zusammenlebens zu widmen.

Dieser Artikel ist am 08.9.2016 in der BFT Bürgerzeitung erschienen.